Happy Weekend hilft bei Lust und Frust

Mark, 18 Jahre, Azubi aus Dresden, schreibt:

Ich bin 18 Jahre und jetzt will ich von Euch etwas wissen. Beim Wichsen berühre ich auch meine Eier und bin dabei auch an mein Poloch gekommen. Die Berührung hat mich erstaunlicherweise sehr erregt, und ich habe auch noch einen Finger in meinen Arsch geschoben. Das hat mich noch mehr erregt. Da blieb es nicht aus, dass ich mir einen Dildo gekauft habe und diesen kleinen Freudenspender beim Wichsen mir ins Arschloch geschoben habe. Beim Abspritzen habe ich ein wahnsinniges Gefühl erlebt, mehr als beim normalen Wichsen. Ich habe mich im Internet schlau gemacht und erfahren, dass durch den kleinen Vibrator meine Prostata angeregt wird und mein Orgasmus viel intensiver ist. So einen geilen Abgang habe ich vorher noch nie gehabt. Mit meinen 18 Jahren bin ich noch Single und es stellt sich die Frage:

Habe ich vielleicht homosexuelle Neigungen, nur weil ich es geil finde, einen Vibrator im Po zu haben und dabei auch noch einen extremen Orgasmus empfinde? Mit den Girls gibt es keine Probleme und ich finde alle sehr sexy und hatte auch Bock auf alle meine Eroberungen.

Lieber Mark,

dass eine Prostatamassage sehr anregend ist und den Orgasmus verstärken kann, ist vollkommen richtig. So stimulierst Du Deinen sogenannten männlichen G-Punkt. Den richtigen Weg hast Du durch Selbsterfahrung gefunden und ein Vibrator ist der ideale Masseur, wenn Du es Dir alleine machst. Trotzdem bleibt es für Männer häufig ein Tabuthema und beim Sex werden solche Wünsche oft aus Scham unterdrückt. Hier beantworten wir auch Deine Frage. Das Reizen des männlichen Anusbereichs und seiner Prostata hat nichts mit Homosexualität zu tun. Es wird nur aus Unwissenheit und eventueller Scham von den Männern als peinlich empfunden. Wenn dann auch noch eine Partnerin ins Spiel kommt und Du Dir eine anale Stimulation wünschst, hilft nur ein offenes Gespräch. Da kann es nur ein Wenn oder Aber geben, aber wenn sie bemerkt, wie geil Dich das macht, wird sie auch Spaß daran haben, Dich zu verwöhnen. Dazu braucht aber eine unerfahrene Person einen kleinen Wegweiser, um Deinen Analbereich sanft zu erobern. Verlange bitte nicht, dass der Vibrator sofort in Deinen Anus geschoben wird. Lasse Dich erst einmal streicheln oder dann auch küssen. Das wird Dich entspannen und der Weg zu einer Prostatamassage wird noch intensiver, als Du es vorher erlebt hast. Das Gleiche kannst Du auch bei Deiner jeweiligen Partnerin machen. Sie wird es Dir danken.

Maja, 36 Jahre, Physiotherapeutin aus Wien, schreibt:

Hallo, ich bin Maja und ich bin sehr stolz auf meine Figur. Ich finde ihn sehr aufregend und bin auch für Sex sehr offen. In meiner Wohnung betrachte ich mich gerne nackt vor dem Spiegel, und da bleibt es nicht aus, dass ich es mir dann auch mal selber mache. Seit einiger Zeit zeige ich mich gerne nackt am Fenster und geile meinen Nachbarn auf. Der ist aber zu schüchtern, um mich in meiner Wohnung zu besuchen. Dann könnte ich ihn vögeln. Dieser Dussel hat eben etwas Aufregendes versäumt. Meine Zeigefreudigkeit hat sich jetzt so entwickelt, dass ich abends in die Innenstadt gehe und mir die Schaufenster ansehe, aber nackt. Ich spaziere dann mit hohen Schuhen und ohne Kleider durch die Straßen, und es macht mich an, wenn die Passanten mich bestaunen. Bisher hatte ich keine Probleme mit meinem Auftreten.  Es kam zwar auch zu einigen Diskussionen mit netten Leuten, einige meinten, das dürfe ich nicht. Wenn die Polizei mich so sehen würde, hätte ich ein Problem. Ich wollte mit meiner Nacktheit provozieren, denn das macht mich erotisch an. Trotzdem will ich fragen: Ist es eine Straftat, sich nackt in der Öffentlichkeit zu zeigen?

Liebe Maja,

natürlich ist es nicht erlaubt, sich unbekleidet in der Öffentlichkeit zu zeigen. In Deinem Fall würde das Gesetz im schlimmsten Fall von Exhibitionismus sprechen und das ist der Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses. Dabei ist zu unterscheiden, ob Du erhebliche sexuelle Handlungen vornimmst oder Dich nur entblößt, was in Deinem Fall zutrifft. Es kann sein, dass bei Dir nur Freude und Neugier Dich zu Deinem Handeln veranlasst haben, dann würdest Du nur verwarnt werden und würdest auch nicht vorbestraft sein. Im Gesetzbuch wird auch von einer gewissen Erheblichkeitsgrenze gesprochen. Die besagt, dass Nacktbaden, also nicht am FKK-Strand, oder der Fußballfan, der ohne Kleider über das Spielfeld rennt, der „Flitzer“, meistens nur verwarnt werden. Falls Du weiterhin Deinem erotischen „Hobby“ nachgehen möchtest, so empfehlen wir Dir, einen Mantel parat zu haben, falls doch die Polizei Dich zur Rede stellt. Aber provoziere nicht zu oft, denn dann könntest Du Schwierigkeiten bekommen.